Ihr Weg zur Mitgliedschaft in der BBG Bundesbaugenossenschaft eG
Bei Erwerb der Mitgliedschaft ist ein einmaliges Agio in Höhe von 5% je Geschäftsanteil zu zahlen. Ein Geschäftsanteil beträgt EUR 500,-. Jedes Mitglied muss mindestens einen Geschäftsanteil zeichnen, kann jedoch zusätzlich weitere übernehmen. Bei 11 Anteilen ist die geforderte Mindestbeteiligung für die Genossenschaftszulage gegeben.
Bei Ehegatten ist zu beachten, daß der gemeinsame Erwerb eines Anteils nicht zulässig ist. Förderung genießt also nur der Ehegatte, der als Mitglied in der BBG registriert ist. Selbstverständlich können auch beide Ehegatten zugleich oder hintereinander der Genossenschaft beitreten und dadurch jeder für sich in den Genuss der Förderung, also doppelt, kommen.
Bitte beachten Sie, daß jedes einzelne Mitglied die von ihm erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen selbst in seiner Steuererklärung anzugeben hat.
Bitte senden sie die korrekt ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung an:
Bei Vorlage der unterzeichneten Beitrittserklärung beschließt der Vorstand über die Zulassung.
Zum Anzeigen und Ausdrucken der Beitrittserklärung benötigen Sie den Acrobat Reader. Diesen können Sie hier kostenlos herunterladen.
Oder wenden Sie sich an uns, wir schicken Ihnen auch gerne das Beitrittsformular per Post zu.