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| Vorteile |
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- Hohe Förderung von Familien durch staatliche Mittel
- Grundförderung von 3 % des Geschäftsguthabens
- Pro Kind € 256 für die Dauer von 8 Jahren, d. h. ein Mitglied kann nach 8 Jahren die Anteile zurückerhalten. Durch die achtjährige staatliche Förderung, die das Mitglied jährlich direkt erhält, kann sich die Investition nach 8 Jahren durchaus verdoppeln.
- Unsere Mitglieder können außer der Förderung nach § 17 Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) auch die Förderung im Rahmen der Wohnungsbauprämie (WOIPG) und die Förderung nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (VBG) erhalten.
- Gut und sicher Wohnen in den Objekten der BBG Bundesbaugenossenschaft eG
- Vorkaufsrecht beim Verkauf von Immobilien aus dem Bestand der BBG Bundesbaugenossenschaft eG
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