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Genossenschaftswesen
Der Grundgedanke des Genossenschaftswesen besagt, dass eine Summe von Menschen gemeinsam Ziele anstreben, die zu erreichen der einzelne zu schwach ist.

Das Hauptziel der Genossenschaften ist demnach ausschließlich die Förderung der Mitglieder.
Demokratisches Prinzip
Alle Genossenschaften werden vom Demokratischen Prinzip getragen. Konkret heißt das:

Jedes Mitglied ist gleichberechtigt, es hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Kapitaleinlage.
Mitbestimmung und Sicherheit
Die Mitglieder einer Genossenschaft wählen den Aufsichtsrat, der wiederum bestellt und kontrolliert den Vorstand.
Vorstand und Aufsichtsrat legen einmal im Jahr vor der Mitglieder- oder Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.

In der Mitgliederversammlung wird die Jahresbilanz und das Prüfungsergebnis festgestellt. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Verwendung des Jahresabschlusses sowie die Höhe der Dividende.

Jedes Mitglied ist gleichberechtigt und hat genau eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es besitzt.

Die Genossenschaft unterzieht sich der jährlich gesetzlichen Prüfung durch den Prüfungsverband Verband baden-württembergischer Wohnungsunternehmen e.V. in Stuttgart.

Eine Nachschusspflicht ist laut Satzung der Genossenschaft ausgeschlossen.