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Das Ziel der BBG ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, insbesondere durch die Versorgung mit genossenschaftlichem Wohnraum sowie die Möglichkeit des Eigentumserwerbs.

Dies bedeutet, mit der staatlichen Eigenheimzulage gemäß § 17 des Eigenheimzulagegesetzes möchte die BBG Bundesbaugenossenschaft eG
  • privates Eigenkapital durch Gewinnung von Mitgliedern mobilisieren
  • staatlich gestützte Fördermittel so ökonomisch sinnvoll kombinieren, dass möglichst viel Wohnraum geschaffen, erhalten und erneuert werden kann
  • Genossenschaftsmitgliedern als Mietern ein vererbbares Recht auf Erwerb von Eigentum einräumen und mit einer Wohnung zur Umwandlung ins Eigentum zu versorgen.
Die Genossenschaft ist eigentumsorientiert. Sie strebt in der Anlaufphase die Gewinnung einer möglichst hohen Eigenkapitalausstattung an. Die BBG ist nicht spekulativ angelegt; d.h. ihre Häuser und Wohnungen sollen auf Dauer der Spekulation entzogen bleiben, damit sich nicht durch Verkäufe das im Laufe der Jahre aufgebaute beträchtliche Vermögen mindert. Auf diese Weise bleibt die Genossenschaft ihrem Grundsatz treu, auch zukünftigen Mitgliedern und den nachwachsenden Generationen preisgünstige, gut ausgestattete und zeitgemäß erhaltene Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen bilden Verkäufe aus zwingenden betriebswirtschaftlichen Gründen.

Die BBG eG kann laut ihrer Satzung u.a. Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten; hierzu zählen u.a. der Wohnungs-, Gewerbe- und Dienstleistungsbereich.